Fort- und Weiterbildung im Ausland

ERASMUS+ ermöglicht Hochschulmitarbeiter*innen (aus Lehre und Verwaltung) arbeitsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Programmländern. 

Anleitung & Ausfüllhilfe – Erasmus+ STA & STT Mobilitäten

Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Personalmobilität finden Sie hier.

 

Aktuelle Ausschreibungen

Aktuelle Ausschreibungen

Erasmus+ STT

→ Bewerbungsfrist: 15. November mit Beginn der Mobilität im 1. Quartal des Folgejahres

→ Bewerbungsfrist: 15. Februar mit Beginn der Mobilität im 2. Quartal des Kalenderjahres

→ Bewerbungsfrist: 15. Mai mit Beginn der Mobilität im 3. Quartal des Kalenderjahres

→ Bewerbungsfrist: 15. August mit Beginn der Mobilität im 4. Quartal des Kalenderjahres

Programminformationen

Wer kann gefördert werden?

Professor*innen, Dozent*innen, Hochschulpersonal aus allen Bereichen:

  • Hochschulleitung, 
  • Fakultäten, 
  • Studiengangskoordination, 
  • Studierendenberatung, 
  • International Office, 
  • Haushalt und Finanzen, 
  • Hochschulkommunikation, 
  • allgemeine und technische Verwaltung, 
  • Bibliothek, 
  • Qualitätssicherung, 
  • Forschung, 
  • Transfer, 
  • Weiterbildung
  • etc.
Vorteile einer Erasmus+ Fort- oder Weiterbildung
  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Arbeitsprogramms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Weiterbildungsformate
  • Fachliche Workshops und Seminare, z.B. mehrtägige International Staff Weeks an europäischen Partnerhochschulen für verschiedene Zielgruppen und unter bestimmter Themensetzung wie Personalmanagement, Bibliothekswesen, Interkulturelle Kompetenz in Lehre oder Verwaltung. Hier finden Sie die Übersicht aktueller Angebote für International Staff Weeks.
  • Hospitationen, Job Shadowing (Dieses Format sollte nur anvisiert werden, wenn im Gegenzug die Bereitschaft besteht, ein/e Vertreter/in der Partnerhochschule an die HOST einzuladen.)
  • Studienbesuche
  • Sprachkurse
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozent*innen)

Die Teilnahme an Tagungen und Fachkonferenzen kann nicht gefördert werden.

Kurs- oder Teilnahmegebühren sind nicht förderfähig. Über Erasmus können ausschließlich die unten aufgeführten Aufenthalts- und Reisekostenpauschalen gefördert werden.
Die Fakultät kann bezüglich einer Kostenübernahme solcher Gebühren angefragt werden.
In Ausnahmefällen können diese Gebühren unter Voraussetzung verfügbarer Mittel vom IO übernommen werden.

Höhe der Stipendien

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern.

Aufenthaltspauschalen

Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der Tagessätze.

Projekt 2021:

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
  • Partnerländer: 180 Euro am Tag

Reisekosten

Die Reisekosten werden in Abhängigkeit der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität ermittelt. Hierbei wird einheitlich ein Berechnungsinstrument verwendet. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, für das Projekt 2021 folgende Beträge:

Distanz                                           Wie viel?                          Grünes Reisen
10 und 99 KM                                23 EUR                                     -
100 und 499 KM                           180 EUR                           + 30 EUR
500 und 1999 KM                         275 EUR                           + 45 EUR
2000 und 2999 KM                       360 EUR                           + 50 EUR
3000 und 3999 KM                       530 EUR                           + 80 EUR
4000 und 7999 KM                       820 EUR                                  -
8000 KM oder mehr                    1500 EUR                                  -

Ggf. Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen

Wichtige Hinweise für die Organisation der Mobilitätsphase

Aufenthaltsbescheinigung kurz vor Rückreise

Lassen Sie sich die Dauer Ihres Aufenthalts auf dem Letter of Confirmation bestätigen (erster/letzter Arbeitstag – ohne Reisetage). Wenn die Weiterbildung auch am Wochenende stattfindet, muss dies auf dem Dokument bestätigt werden.

Versicherungsschutz

Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Ausland. Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden.

Einkommenssteuererklärung

Da die Kosten für Ihre Fort- und Weiterbildung pauschal erstattet werden, müssen diese Zahlungen in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen werden. Bitte bewahren Sie alle Rechnungen/ Tickets o.ä. Ihrer Reise auf, um bei Ihrer Einkommenssteuererklärung die Ausgaben nachweisen zu können.

PKW-Nutzung – keine Schadenshaftung

Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Stralsund keine Schadenshaftung bei Nutzung von PKWs (gilt für private PKWs und Mietwagen) übernimmt.

Keine Ticket-Buchungen über HOST

Ticket- und Hotelbuchungen u.ä. können nicht über die Hochschule Stralsund erfolgen.

Abrechnung der Mobilitätsphase

Folgende Unterlagen sind innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Mobilitätsphase einzureichen:

  • Aufenthaltsbescheinigung/ Letter of Confirmation (als Scan per E-Mail an ERASMUS+ Hochschulkoordination ausreichend)
  • EU-Survey-Onlineumfrage/ Teilnehmerbericht (Hierfür erhalten Sie einen Link per E-Mail)

Bewerbung und Auswahl

Bewerbungsfristen

Erasmus+ STT

→ Bewerbungsfrist: 15. November bei Beginn der Mobilität im 1. Quartal des Folgejahres

→ Bewerbungsfrist: 15. Februar bei Beginn der Mobilität im 2. Quartal des Kalenderjahres

→ Bewerbungsfrist: 15. Mai bei Beginn der Mobilität im 3. Quartal des Kalenderjahres

→ Bewerbungsfrist: 15. August bei Beginn der Mobilität im 4. Quartal des Kalenderjahres

 

Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns im Rahmen der Programmrichtlinien und Budgetverfügbarkeit eine Lösung zu finden.

Antrag

Bitte füllen Sie das Antragsformular und die hochzuladenden Dokumente vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht ein:

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, melden Sie sich gern bei uns im International Office!

Bewilligungen erfolgen gemäß der Erfüllung der Förderbedingungenund Auswahlkriterien sowie der zur Verfügung stehenden Mittel für das laufende ERASMUS+ Programmjahr.

Nach Sichtung aller eingegangenen Anträge wird die Auswahlentscheidung der ERASMUS+-Hochschulkoordination in der Regel innerhalb von 14 Tagen durch die Outgoing-Koordination an die Kandidat*innen kommuniziert.

Die ERASMUS+ Hochschulkoordination stellt ein Grant Agreement (Zuwendungsvereinbarung) aus und übermittelt es per Email.

Das Grant Agreement ist auszudrucken und zu unterschreiben sowie zur Gegenzeichnung an die ERASMUS+ Hochschulkoordination zurückzusenden. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen eine Überweisung in Höhe von 100 Prozent der bewilligten ERASMUS+ Förderung.

Förderbedingungen
  • Hochschulpersonal aus allen Bereichen
  • Arbeitsplatzbezogene Fort- und Weiterbildung (siehe geförderte Weiterbildungsformate) bzw. Schlüssige Motivation bzw. Darlegung der Relevanz der angestrebten Fortbildung für die eigene Qualifizierung sowie die Hochschule
  • Auslandsaufenthalte von mindestens zwei Tagen und höchstens 5 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten)
  • Es kann pro Kalenderjahr grundlegend maximal eine Erasmus+-Personalmobilität zu Fortbildungs- und Weiterbildungszwecken gefördert werden.
  • Einladung der Gasthochschule (E-Mail ausreichend) oder vorgesehenes Programm
  • Genehmigung der Mobilität durch den/die Vorgesetzte/n
  • Vollständige Bearbeitung aller ERASMUS+ Unterlagen und Online-Abschlussfragebogen
  • Mittelverfügbarkeit (Bewilligung durch Erasmus+ Hochschulkoordination)
  • Nach Abschluss der Fort- und Weiterbildung ist ein Kurzbericht/-protokoll über Ablauf und Ergebnisse der Mobilität im International Office einzureichen (siehe Formulare).
Auswahlverfahren
Vollständig und fristgemäß eingereichte Online-Bewerbungen werden entsprechend der folgenden Vergabekriterien bewertet und entsprechend des verfügbaren Budgets pro Quartal von der INTERKOM ausgewählt:  
Aufenthalt an einer EUNICoast Partnerhochschule 40%
Aufenthalt in einer Fokusregion der HOST (Ostseeraum & Lateinamerika) 30%
Aufenthalt an einer Partnerhochschule 15%
Erstbewerbung 15%
Auswahlkriterien

Aufenthalt an einer EUNICoast-Partnerhochschule → Übersicht der Partner

Aufenthalt in einer der beiden Fokusregionen der Hochschule Stralsund → Ostseeraum & Lateinamerika

Aufenthalt an einer Partnerhochschule der Hochschule Stralsund → Übersicht aller Partner

Erstbewerbungen → werden bevorzugt berücksichtigt

Ansprechpartnerin

Christine Tokaji

Koordinatorin Outgoing

Tel:

+49 3831 45 6539

Raum:

126, Haus 1

Sprechzeiten:

Bürosprechzeiten: Dienstag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr & Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Onlinesprechzeiten (mit Termin): www.gotomeet.me/IntOff/outgoing

Mittwoch von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Terminbuchung

Weitere Termine und in dringenden Fällen Beratung vor Ort nach Absprache.