Wechsel und Doppelstudium
Studiengangwechsel
Im Laufe Ihres Studiums kann es durchaus vorkommen, dass Sie an der Richtigkeit Ihrer Studienwahl zweifeln und überlegen, ob nicht ein anderer Studiengang für Sie geeigneter wäre. Nutzen Sie die Beratungsangebote an der Hochschule und wenden Sie sich zunächst an die Allgemeine Studienberatung.
Die Beantragung eines Studiengangwechsels erfolgt über ein Formular. Beachten Sie bitte die Einschreibe- bzw. Bewerbungsfristen. Auch wenn Sie einen Wechsel des Studienganges beantragt haben, müssen Sie sich innerhalb der Frist für das nächste Semester zurück melden.
Auf Antrag können Ihnen Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium auf das neue Studium angerechnet werden. Das könnte für Sie von Vorteil sein, wenn Sie zum Beispiel in ein höheres Semester eingestuft werden möchten. Nutzen Sie für die Beantragung das entsprechende Formular.
BAföG-Empfänger sollten sich bei einem Wechsel ihres Studienfaches unbedingt im BAföG - Amt des Studierendenwerkes beraten lassen.
Doppelstudium
Sie studieren bereits an der HOST und möchten sich für einen weiteren Studiengang einschreiben?
Dies ist möglich, wenn Sie für den zweiten Studiengang die Voraussetzungen erfüllen.
Unterliegt der weitere Studiengang einer Zulassungsbeschränkung, können Sie in diesen nur immatrikuliert werden, wenn freie Studienplätze vorhanden sind.
Um das Doppelstudium zu beantragen, reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Zulassung/ Einschreibung aus der Online-Bewerbung (mit einem kurzen Anschreiben, dass Sie ein Doppelstudium beantragen, ohne weitere Unterlagen) während des Bewerbungszeitraumes für das jeweilige Semester im Dezernat Studien- und Prüfungsangelegenheiten ein.
Kontakt Bachelor
Christina Wanke
Studienberaterin
Tel:
+49 3831 45 6513
Raum:
117, Haus 1
Kontakt Master
Elisabeth Eilers
Studienberaterin (in Elternzeit)
Tel:
+49 3831 45 6532
Raum:
118, Haus 1
Hochschulwechsel
Wenn Sie Ihr Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen möchten, sollten Sie diesen Schritt rechtzeitig planen und sich ggf. bei der dortigen Studienberatungsstelle beraten lassen.
In der Regel ist eine Bewerbung an die Zulassungsstelle der neuen Hochschule zu richten. Sie sollten sich rechtzeitig über die Fristen informieren.
An der neuen Hochschule können Sie sich erst einschreiben, nachdem Sie sich von der HOST exmatrikuliert haben. Dazu müssen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsantrag in Ihrem Studienbüro einreichen..
BAföG-Empfänger sollten sich unbedingt im BAföG - Amt des Studierendenwerkes beraten lassen.