Semesterbeitrag und Rückmeldung

Sie möchten Ihr Studium an der Hochschule Stralsund im nächsten Semester fortsetzen? Dann müssen Sie sich innerhalb des dafür festgelegten Zeitraums zurückmelden. Mit fristgerechter Zahlung des Semesterbeitrages erfolgt die Rückmeldung in das nächste Semester ohne dass Sie einen zusätzlichen Antrag stellen. Entscheidend zur Fristwahrung ist das Buchungsdatum an der Hochschule Stralsund.
Die Rückmeldung ist auch notwendig, wenn für Sie das nächste Semester als Auslands-, Praxis- oder Urlaubssemester geplant oder nur das Kolloquium abzuhalten ist. Wenn Sie den mit der HTW Berlin gemeinsamen Masterstudiengang Unternehmensteuerrecht besuchen, bedeutet dies also, dass Sie sich an der Hochschule Stralsund ebenfalls zurückmelden müssen (auch wenn an der HTW gilt, dass, wenn der Student alle Studienleistungen und Modulprüfungen erbracht hat und im kommenden Semester nur noch das Kolloquium vor sich hat, auf eine Rückmeldung verzichtet werden kann.).

Der Semesterbeitrag schlüsselt sich wie folgt auf:
Beitrag für das Studierendenwerk: 93,00  Euro (dies ist der aktuellen Beitragsordnung zu entnehmen)
Beitrag AStA / StuPa (Studierendenschaft): 10,00 Euro
Gebühr für die Rückmeldung: 3,00 Euro 

Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag 
in Höhe von 106,00 Euro auf das folgende Konto (Achtung! Es handelt sich hierbei um ein anderes Konto als das für Bewerber):

Hochschule Stralsund 
Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE44150505000100057209
BIC: NOLADE21GRW
Verwendungszweck (zwingend in folgender Form!): 
Matrikelnummer, Vorname Nachname


Bsp.: 12345, Max Mustermann
NICHT!: Matrikelnummer 12345, Max Mustermann
!!!Vor der Matrikelnummer darf kein Text stehen!!!

Kontakt

Anika Schude

Studierendensekretariat

Tel:

+49 3831 45 6531

Raum:

105, Haus 1

Verspätete Rückmeldung

Entscheidend, und somit für alle Studierenden gleich, ist der Zahlungseingang auf dem Rückmelderkonto der Hochschule Stralsund. Erfolgt dieser nach Ende der bekannt gegebenen Einzahlungsfrist, wird die Verspätungsgebühr ausnahmslos fällig. Es ist dabei unerheblich, ob der verspätete Zahlungseingang selbst verschuldet wurde oder nicht. Bitte beachten Sie, dass es auch in der heutigen digitalen Welt zu Banklaufzeiten kommt:

https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/01_ueberweisungsdauer.html

Bei verspäteter Rückmeldung ist zusätzlich eine Verspätungsgebühr in Höhe von 17,00 Euro zu zahlen. Der Gesamtbetrag erhöht sich somit auf 123,00 Euro gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an der Hochschule Stralsund (Gebührensatzung) in der aktuell gültigen Fassung.

 

Allgemeines

Nach Einzahlung des Semesterbeitrags sind Sie nicht sofort zurückgemeldet. Erst nach Bestätigung des Geldeinganges auf dem Konto der HOST werden Sie zurückgemeldet. Zwischen Einzahlung und Rückmeldung können ca. 5 Arbeitstage liegen.

Über die erfolgte Rückmeldung werden Sie nicht informiert. Bitte prüfen Sie Ihren Status im Online-Portal unter „Studiumsverwaltung“ -> „Gebühren-Konto“.
Ist die Rückmeldung erfolgt, können Sie dort auch aktuelle Bescheinigungen drucken.

Denken Sie daran, die Gültigkeit auf Ihrer HOST-Card an der Validierungsstation im Haus 1, Wartebereich Erdgeschoss oder im Haus 3, Mensavorraum zu aktualisieren.

Kann der Eingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule Stralsund nicht fristgerecht und vollständig festgestellt werden, erhält der Studierende über die von der Hochschule Stralsund eingerichtete E-Mail-Adresse unter Angabe einer letzten Frist eine Erinnerung und Mahnung mit der erneuten Aufforderung zur Zahlung. Studierende, die der Einzahlung und somit der Rückmeldung bis zu dieser Frist nicht nachkommen, werden von der Hochschule Stralsund exmatrikuliert.

Wenn Sie sich mit Zahlung des Semesterbeitrages zurückgemeldet haben, aber das Studium im entsprechenden Semester doch nicht fortsetzen, haben Sie nach bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages des Studierendenwerkes und der Studierendenschaft zu stellen.

FAQ Semesterbeitrag

1. Ich habe den Semesterbeitrag bereits vor einiger Zeit eingezahlt. Dies wird mir im Online-Portal aber nicht angezeigt und die Rückmeldung ist noch nicht erfolgt.

Zwischen Zahlungseingang bei der und Rückmeldung durch die Hochschule Stralsund können bis zu 5 Arbeitstage liegen.

  • Prüfen Sie bitte, ob:
    • der Betrag durch Ihre Bank zurückgebucht wurde.
    • Sie den Betrag auf das korrekte Konto eingezahlt haben.
    • Sie Ihre korrekte Matrikelnummer im Verwendungszweck angegeben haben.
    • Sie dem Studierendensekretariat eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis vorgelegt haben, die bis ins zurückzumeldende Semester gültig ist (nur für internationale Studierende).

Bei Unstimmigkeiten senden Sie bitte einen Nachweis der Einzahlung an das Studierendensekretariat.

4. Ich gebe in diesem Semester meine Abschlussarbeit ab, der Termin für das Kolloquium fällt aber in das nächste Semester. Muss ich mich trotzdem zurückmelden?

In diesem Fall müssen Sie sich zwingend zurückmelden, da Sie andernfalls das Kolloquium nicht abhalten dürfen.

Sie können nach erfolgreicher Verteidigung im neuen Semester einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags (Anteil des Studierendenwerks und der Studierendenschaft) stellen.

5. Ich gebe in diesem Semester meine Abschlussarbeit ab, weiß aber nicht, ob ich noch in diesem Semester mein Kolloquium halten darf. Muss ich mich für das nächste Semester zurückmelden?

In diesem Fall wird die rechtzeitige Rückmeldung empfohlen, damit Sie die Verspätungsgebühr für verspätete Rückmeldung nicht zahlen müssen, falls das Kolloquium doch in das nächste Semester fällt.

Sie können nach erfolgreicher Verteidigung im neuen Semester einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags (Anteil des Studierendenwerks und der Studierendenschaft) stellen.

6. Ich hatte einen Termin für das Kolloquium noch für das laufende Semester erhalten. Jetzt wurde der Termin ins nächste Semester verlegt und die reguläre Rückmeldefrist ist bereits vorbei. Muss ich trotzdem die Verspätungsgebühr zahlen?

Ja. Die Zahlung der Verspätungsgebühr ist an den Zahlungseingang des Semesterbeitrags auf dem Rückmelderkonto der Hochschule Stralsund gebunden. Es ist dabei unerheblich, ob der verspätete Zahlungseingang selbst verschuldet wurde oder nicht.