Krankenversicherung / Unfallversicherung
Studierende sind in der Regel krankenversicherungspflichtig und gemäß §199a SGB V besteht diesbezüglich eine Meldepflicht zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Zur Einschreibung muss eine gesetzliche Krankenversicherung den Versicherungsstatus jeder Studienbewerberin oder jedes Studienbewerbers übermittelt haben. Unter dem Punkt "Krankenversicherung" finden Sie deshalb weitere Informationen, die für eine digitale Meldung wichtig sind sowie weitere allgemeine Informationen, die für den Versicherungsstatus relevant sein können.
Außderdem stehen Studierende während der Aus- und Fortbildung an der Hochschule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unter dem Punkt "Unfallversicherung" finden Sie daher weitere Informationen, in welchen Fällen diese Versicherung greift und wie Sie einen Unfall melden können.
Das neue digitalisierte Studentenmeldeverfahren ersetzt die bisherigen Meldungen in Papierform und wird ab dem 01.01.2022 von der Hochschule Stralsund umgesetzt. Ab diesem Datum können Meldungen per Papier nicht mehr akzeptiert werden.
Einschreibung:
Die Übermittlung des Versicherungsstatusses eines Bewerbers erfolgt auf Nachfrage des Bewerbers -> Ohne Nachweis der Krankenversicherung erfolgt keine Einschreibung.
Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann kontaktieren Sie bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0000327 Ihre gesetzliche Krankenversicherung, die uns den Versicherungsstatus digital meldet.
oder
Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktieren Sie bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0000327 eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung digital bestätigt.
Allgemeines:
Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, müssen in der Regel keine Meldung machen. Ausnahmen besprechen Sie bitte individuell mit Ihrer Krankenkasse. Studierende bis zum Ende des 14. Semesters sind nicht mehr versicherungspflichtig, können sich freiwillig weiter krankenversichern, jedoch nicht mehr zum günstigen Studententarif.
Beitragsfrei bleiben Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, Ehegatten oder sonstigen Unterhaltsverpflichteten mitversichert sind. Die Altersgrenze für diese Familienversicherung wurde allgemein auf 25 Jahre festgesetzt. Eine Wehr- oder Zivildienstzeit verlängert die Familienversicherung um die Dienstpflichtzeit.
Studierende, die privat krankenversichert sind und sich von der studentischen Krankenversicherung befreien lassen wollen, müssen bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vorlegen und die Befreiung von der Krankenversicherung der Studenten beantragen. Diese Befreiung gilt für die gesamte Studienzeit und kann nicht widerrufen werden.
Weitere Hinweise zur Krankenversicherung für Studierende finden Sie unter www.student-kv.de
Sollte es innerhalb der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Hochschule zu einem Unfall kommen, bitten wir Sie den entsprechenden Unfallfragebogen auszufüllen und dem Studierendensekretariat zukommen zu lassen. Den Unfallfragebogen finden Sie hier: Unfallanzeige für Studierende
In Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die gesetzliche Unfallversicherung den Vorteil, dass diese Sie nach einem Unfall beim Heilungsprozess (z.B. durch Transport- und Fahrtkosten) sowie bei der Wiedereingliederung in den Alltag unterstützt (z.B. Kraftfahrzeug- und Wohnungshilfen). Auch bietet sie weitergehende Leistungen wie Verletztengeld zum Ausgleich von Einkommensausfällen und in schweren Fällen ein Pflegegeld und/oder Unfall- oder Hinterbliebenenrente (weitere Informationen auf der Webseite der DGUV).
Für den Versicherungsschutz in der gesetzliche Unfallversicherung ist es erforderlich, dass zwischen der Aus- und Fortbildung an der Hochschule und der Tätigkeit des Studierenden ein wesentlicher innerer Zusammenhang besteht.Dieser Zusammenhang ist bei Studenten nur hinsichtlich der studienbezogenen Tätigkeiten gegeben, die im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Hochschule und deren Einrichtungen verrichtet werden.
Unter den Schutz der Unfallversicherung fallen z.B. der Besuch von Vorlesungen, Seminaren und Übungen, die Teilnahme an von der Hochschule verantworteten Exkursionen im In- und Ausland, Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung sowie der Besuch von der Hochschulbibliothek.Das Arbeiten und Studieren in der privaten bzw. häuslichen Sphäre ist dagegen nicht vom Versicherungsumfang der Unfallversicherung der Hochschule Stralsund umfasst.
Sollte es außerhalb des Versicherungsumfangs der gesetzlichen Unfallversicherung zu Unfällen kommen, sind Sie – wie sonst im privaten Bereich – durch Ihre Krankenkassen abgesichert. Für eine umfassendere Absicherung besteht die Möglichkeit eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Zur weiteren Information verweisen wir auf folgende Informationspapiere der DGUV:
DGUV Broschüre Sicher und gesund durchs Studium
DGUV Broschüre Gegen Unfälle versichert im Praktikum und Ferienjob
Hinweis für alle studentischen Teams zur Unfallversicherung:
Das Arbeiten im Rahmen der studentischen Teams, insbesondere der Racing Teams, ist grundsätzlich nicht vom Versicherungsumfang der Unfallversicherung der Hochschule Stralsund umfasst.
Die Arbeit ist überwiegend selbstständig organisiert und steht auch größtenteils nicht im wesentlichen inneren Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung an der Hochschule, weswegen diese Arbeit nicht in den Versicherungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung fällt.
Sollte es im Rahmen dieser Tätigkeiten zu Unfällen kommen, sind Sie nur durch Ihre Krankenkassen abgesichert. Für eine umfassendere Absicherung besteht die Möglichkeit eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Kontakt
Anika Schude
Studierendensekretariat
Tel:
+49 3831 45 6531
Raum:
105, Haus 1