Prüfungsanerkennung / Prüfungsanrechnung
Anerkennung
Sie haben bereits in einem anderen Studiengang an einer Hochschule Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und möchten sich diese anrechnen lassen?
Zur Beantragung reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- den Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
- einen offiziellen Notennachweis inklusive eventueller Fehlversuche (mit 5,0 bewertete Leistungen)
- jeweils eine Modulbeschreibung pro Lehrveranstaltung (sofern die Module an einer anderen Hochschule abgelegt worden sind)
Ihren Antrag reichen Sie in Ihrem Studienbüro ein. In Ihrer Fakultät wird geprüft und durch den Prüfungsausschuss entschieden.
Studienbewerber, die sich in einem Studiengang in ein höheres Semester einschreiben möchten, müssen den Antrag auf Anrechnung mit der Bewerbung einreichen.
Wenn Sie bereits Studierender an der HOST sind und sich Leistungen von einer anderen Hochschule oder aus einem anderen Studiengang anrechnen lassen möchten, müssen Sie den Antrag bis spätestens zwei Monate nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters einreichen.
Für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen erfolgt die Notenumrechnung über das Dezernat Studien- und Prüfungsangelegenheiten der HOST. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Studium im Ausland (Anerkennung von ECTS-Punkten).
Anerkannte Prüfungsleistungen werden mit dem Vermerk "anerkannt" in den Leistungsnachweis aufgenommen.
Anrechnung
Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, insbesondere einschlägige abgeschlossene Berufsausbildungen und einschlägige praktische berufliche Tätigkeiten, können angerechnet werden, soweit Inhalt und Zielsetzung der Berufsausbildung, der praktischen beruflichen Tätigkeit oder der anderweitig außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen, in Inhalt, Umfang und Anforderungen von denjenigen des Studiengangs gleichwertig sind. Die Beantragung erfolgt über ein Formular. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden.
Ihren Antrag reichen Sie in Ihrem Studienbüro ein. In Ihrer Fakultät wird geprüft und durch den Prüfungsausschuss entschieden.
Angerechnete Prüfungsleistungen werden mit dem Vermerk "anerkannt" in den Leistungsnachweis aufgenommen.
Beratung
Gern können Sie sich bei der Allgemeinen Studienberatung oder den Studiengangsbeauftragten der Fakultäten beraten lassen.
Als BAföG-Empfänger sollten Sie sich vor einem Wechsel ihres Studienfaches unbedingt im BAföG-Amt (Kontakt auf der Seite unter BAföG) beraten lassen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie ausführlich in der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Stralsund.
Link zur Website "AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium"