Lehre im Ausland
ERASMUS+ ermöglicht allen Hochschullehrer*innen Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen der Hochschule Stralsund, für die ein gültiges Kooperationsabkommen vorliegt.
Anleitung & Ausfüllhilfe – Erasmus+ STA & STT Mobilitäten
Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Personalmobilität erhalten Sie hier.
Aktuelle Ausschreibungen
→ Antragsfrist: 15.11. bei Beginn der Mobilität im 1. Quartal des Folgejahres
→ Antragsfrist: 15.02. bei Beginn der Mobilität im 2. Quartal des Kalenderjahres
→ Antragsfrist: 15.05. bei Beginn der Mobilität im 3. Quartal des Kalenderjahres
→ Antragsfrist: 15.08. bei Beginn der Mobilität im 4. Quartal des Kalenderjahres
Programme und Informationen
- Professor*innen und Dozent*innen
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Doktorand*innen, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden
- Stärkung der europäischen Dimension der Gasthochschule durch Ergänzung des Lehrangebotes sowie die Vermittlung von Fachwissen der Gastdozent*innen an Studierende, die nicht im Ausland studieren wollen oder können
- Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen
- Austausch von Lehrinhalten und -methoden
- Mindestens 2 Tage und maximal 5 Tage (jeweils ohne Reisezeiten)
- Acht Stunden Unterrichtspensum je Aufenthalt für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt sind verpflichtend
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern.
Aufenthaltspauschalen
Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der Tagessätze:
Projekt 2021:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
- Partnerländer: 180 Euro am Tag
Reisekosten
Die Reisekosten werden in Abhängigkeit der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität ermittelt. Hierbei wird einheitlich ein Berechnungsinstrument verwendet. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, für das Projekt 2021 folgende Beträge:
Distanz Wie viel? Grünes Reisen
10 und 99 KM 23 EUR -
100 und 499 KM 180 EUR + 30 EUR
500 und 1999 KM 275 EUR + 45 EUR
2000 und 2999 KM 360 EUR + 50 EUR
3000 und 3999 KM 530 EUR + 80 EUR
4000 und 7999 KM 820 EUR -
8000 KM oder mehr 1500 EUR -
Ggf. Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen
Aufenthaltsbescheinigung kurz vor Rückreise: Lassen Sie sich die Dauer Ihres Aufenthalts auf dem Confirmation of Stay bestätigen (erster/letzter Arbeitstag – ohne Reisetage). Wenn die Weiterbildung auch am Wochenende stattfindet, muss dies auf dem Dokument bestätigt werden.
Versicherungsschutz: Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Ausland. Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden.
Einkommenssteuererklärung: Da die Kosten für Ihre Fort- und Weiterbildung pauschal erstattet werden, müssen diese Zahlungen in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen werden. Bitte bewahren Sie alle Rechnungen/ Tickets o.ä. Ihrer Reise auf, um bei Ihrer Einkommenssteuererklärung die Ausgaben nachweisen zu können.
PKW-Nutzung – keine Schadenshaftung: Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Stralsund keine Schadenshaftung bei Nutzung von PKWs (gilt für private PKWs und Mietwagen) übernimmt.
Keine Ticket-Buchungen über HOST: Ticket- und Hotelbuchungen u.ä. können nicht über die Hochschule Stralsund erfolgen.
Folgende Unterlagen sind innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Mobilitätsphase einzureichen:
- Aufenthaltsbescheinigung/ Letter of Confirmation (als Scan per E-Mail an das International Office ausreichend)
- EU-Survey-Onlineumfrage/ Teilnehmerbericht (Hierfür erhalten Sie einen Link per E-Mail)
→ Bewerbungsfrist: 15. November bei Beginn der Mobilität im 1. Quartal des Folgejahres
→ Bewerbungsfrist: 15. Februar bei Beginn der Mobilität im 2. Quartal des Kalenderjahres
→ Bewerbungsfrist: 15. Mai bei Beginn der Mobilität im 3. Quartal des Kalenderjahres
→ Bewerbungsfrist: 15. August bei Beginn der Mobilität im 4. Quartal des Kalenderjahres
Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns im Rahmen der Programmrichtlinien und Budgetverfügbarkeit eine Lösung zu finden.
Bitte füllen Sie das Antragsformular und die hochzuladenden Dokumente vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht ein:
- Online-Antragsformular
- Einladung der Gasthochschule (E-Mail), aus dem das vereinbarte Lehrprogramm für den geplanten Aufenthalt hervorgeht
- Durch die/den Dekan/in und die Rektorin genehmigte Dienstreiseanzeige
- Vollständig ausgefülltes ERASMUS+ Mobility Agreement (Hinweis: Digitale Unterschriften sind ausreichend.)
- Ggf. Lehrauftrag
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, melden Sie sich gern bei uns im International Office!
Bewilligungen erfolgen gemäß der Erfüllung der Förderbedingungen und Auswahlkriterien sowie der zur Verfügung stehenden Mittel für das laufende ERASMUS+ Programmjahr.
Nach Sichtung aller eingegangenen Anträge wird die Auswahlentscheidung der ERASMUS+-Hochschulkoordination innerhalb von 14 Tagen durch die Outgoing-Koordination an die Kandidat*innen kommuniziert.
Die ERASMUS+ Hochschulkoordination stellt das Grant Agreement (Zuwendungsvereinbarung) aus und übermittelt Ihnen dieses per Email.
Sie werden gebeten das ausgedruckte Grant Agreement zu unterschreiben und zur Gegenzeichnung an das International Office zurückzusenden. Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen eine Überweisung in Höhe von 100 Prozent der bewilligten ERASMUS+ Förderung.
- Gültiges ERASMUS+Partnerschaftsabkommen mit der ausländischen Hochschule (Übersicht der HOST-Partnerhochschulen)
- Hochschullehrpersonal
- Minimum von 8 Stunden Lehrtätigkeit pro Woche an Gasthochschule
- Auslandsaufenthalte von mindestens zwei Tagen und höchstens 5 Tage (zusätzliche Reisetage)
- Es kann pro Kalenderjahr grundlegend maximal eine Erasmus+-Personalmobilität zu Fortbildungs- und Weiterbildungszwecken gefördert werden.
- Einladung der Gasthochschule (E-Mail ausreichend)
- Genehmigung der Dienstreise durch den/die Vorgesetzte/n
- Vollständige Bearbeitung aller ERASMUS+ Unterlagen und Online-Abschlussfragebogen
- Kurzbericht über Ablauf und Ergebnisse der Mobilität
- Mittelverfügbarkeit (Bewilligung durch Erasmus+ Hochschulkoordination)
Vollständig und fristgemäß eingereichte Online-Bewerbungen werden entsprechend der folgenden Vergabekriterien bewertet und entsprechend des verfügbaren Budgets pro Quartal von der INTERKOM ausgewählt: | |
Aufenthalt an einer EUNICoast Partnerhochschule | 40% |
Aufenthalt in einer Fokusregion der HOST (Ostseeraum & Lateinamerika) | 30% |
Aufenthalt an einer Partnerhochschule | 15% |
Erstbewerbung | 15% |
Auswahlkriterien
Aufenthalt an einer EUNICoast-Partnerhochschule → Übersicht der Partner
Aufenthalt in einer der beiden Fokusregionen der Hochschule Stralsund → Ostseeraum & Lateinamerika
Aufenthalt an einer Partnerhochschule der Hochschule Stralsund → Übersicht aller Partner
Erstbewerbungen → werden bevorzugt berücksichtigt
Ansprechpartnerin
Christine Tokaji
Koordinatorin Outgoing
Tel:
+49 3831 45 6539
Raum:
126, Haus 1
Sprechzeiten:
Bürosprechzeiten: Dienstag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr & Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Onlinesprechzeiten (mit Termin): www.gotomeet.me/IntOff/outgoing
Mittwoch von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Weitere Termine und in dringenden Fällen Beratung vor Ort nach Absprache.