Zulassungsvoraussetzungen
Ausländische Studien- und Schulabschlüsse
Die direkte Zulassung für den gewählten Studiengang hängt vom Schul- bzw. Studienabschlusszeugnis ab. Das Zeugnis soll den Studienbewerber auch im Ausland zum Studium an einer Hochschule berechtigen. Der Schul- bzw. Studienabschluss soll äquivalent zum deutschen Abschluss sein, wie dem Abitur, der Fachhochschulreife oder dem Bachelor.
Sie können sich in der Datenbank anabin vorab informieren, ob und wie Ihr Schul- oder Studienabschluss als Zugang für ein Studium in Deutschland anerkannt ist. Für Bewerber, deren Schulabschlusszeugnis im Ausland nur für bestimmte Fächer gilt, gilt die gleiche Beschränkung für ein Studium in Deutschland. Falls Sie schon einige Semester im Ausland studiert haben, können spezielle Bedingungen für die Zulassung angewandt werden. Eine direkte Zulassung für die gleiche Studienrichtung ist normalerweise möglich, wenn Sie bereits zwei bis vier Semester erfolgreich studiert haben (abhängig vom jeweiligen Land).
Wenn Ihr im Ausland erworbener Schulabschluss in Deutschland nicht als vollwertige Hochschulzugangsberechtigung anerkannt ist, müssen Sie einen Vorbereitungskurs an einem Studienkolleg mit einer Feststellungsprüfung ablegen.
Sie haben Ihr Abitur oder Ihre Fachhochschulreife an einer deutschen Schule im Ausland erworben?
Dann sind Sie mit deutschen Bewerbern gleichgesetzt und müssen nicht das Bewerbungsverfahren über uni assist e.V. durchlaufen. Bitte informieren Sie sich hier über den Bewerbungsprozess und die Fristen an der Hochschule Stralsund. Auf den Studiengangsseiten erfahren Sie mehr zu den jeweiligen spezifischen Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Studiengangs.
Viele Studiengänge an der Hochschule Stralsund werden auf Deutsch unterrichtet. Deshalb müssen internationale Bewerber vor Beginn des Studiums oftmals ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Dabei müssen je nach Fakultät und Studiengang verschiedene Niveaustufen des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachgewiesen werden:
Für folgende Studiengänge sind keine Deutschkenntnisse erforderlich:
Bachelor:
- International Management Studies in the Baltic Sea Region (BMS)
Master:
- International Innovation Management
- Renewable Energy and E-Mobility
- Simulation and System Design
- Tourism Development Strategies (nur 2-semestrige Variante)
Für folgende Studiengänge sind Deutschkenntnisse auf B2-Niveau erforderlich:
Bachelor:
- Electrical Engineering
- IT-Sicherheit und Mobile Systeme
- Medizinisches Informationsmanagement/eHealth
- Regenerative Energien
- Softwareentwicklung und Künstliche Intelligenz
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik
Master:
- Elektrotechnik
- Informatik
- Medizintechnische Systeme
- Tourism Development Strategies (3- und 4-semestrige Variante sowie B2-Niveau Englisch)
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Die Stufe B2 des GER kann mit folgenden Sprachzertifikaten nachgewiesen werden:
- DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang): DSH1
- TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache): TDN 3 (min. 3 Punkte in allen Teilbereichen)
- Goethe-Zertifikat B2
- Ggf. sonstige Sprachzertifikate auf B2-Niveau (Einzelfallprüfung)
Für folgende Studiengänge sind Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachzuweisen:
Bachelor:
- Betriebswirtschaftslehre
- Gesundheitstechnik und Management
- Leisure and Tourism Management (sowie B2-Niveau Englisch)
- Maschinenbau
- Motorsport Engineering
- Smart Production
- Wirtschaftsingenieurwesen (Maschinenbau)
Master:
- Angewandte Data Science und Künstliche Intelligenz
- Gesundheitsökonomie
- Management von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- Maschinenbau
Die Stufe C1 des GER kann mit folgenden Sprachzertifikaten nachgewiesen werden:
- DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang): DSH2
- TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache): TDN 4 (min. 4 Punkte in allen Teilbereichen)
- Goethe-Zertifikat C1
- DSD (Deutsches Sprachdiplom) der Kultusministerkonferenz, Stufe II (C1 in allen Teilbereichen)
- FSP (Feststellungsprüfung) mit Prüfungsteil Deutsch
- Abgeschlossenes überwiegend deutschsprachiges Erststudium (min. 4 Semester/120 Credits)
- Ggf. sonstige Sprachzertifikate auf C1-Niveau (Einzelfallprüfung)
Informationen zum GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) finden Sie hier.
Folgende Studiengänge werden vollständig oder zum Teil auf Englisch gelehrt:
- International Management Studies in the Baltic Sea Region (BMS) (B.A.)
- Leisure and Tourism Management (B.A.)
- nur teilweise in Englisch, Deutschkenntnisse C1 erforderlich
- International Innovation Management (M.A.)
- Renewable Energy and E-Mobility (M.Sc.)
- Simulation and System Design (M.Eng.)
- Tourism Development Strategies (M.A.)
Internationale Bewerber, die sich für einen dieser Studiengänge interessieren, müssen Englischkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2/B2+ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Davon ausgenommen sind Bewerber aus Ländern, in denen Englisch die Amtssprache ist und sie zugleich die HZB (Hochschulzugangsberechtigung) in englischer Sprache erworben haben.
Für den Masterstudiengang International Innovation Management (M.A.) müssen Sie einen der folgenden Nachweise erbringen mit mindestens Level B2+:
- TOEFL-Test of English as a Foreign Language - 557 scores (paper based) or 95 scores (internet based)
- IELTS - International English Language Testing System - 6.5 Punkte
- Cambridge English Qualification 173 – 179
- PTE Academic 67 – 75
- telc English B2/C1 University
- Äquivalente Zertifikate, welche mindestens der Stufe B2+ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen
Für die weiteren oben genannten Studiengänge müssen Sie einen der folgenden Nachweise erbringen mit mindestens Level B2:
- TOEFL: 79 Punkte (iBT), 213 Punkte (CBT) oder 550 Punkte (PBT)
- IELTS (International English Language Testing System): 6.0 Punkte
- Cambridge First Certificate
- Äquivalente Zertifikate, welche mindestens der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen
- Ein abgeschlossenes überwiegend englischsprachiges Studium
- Ein Abschluss von einem internationalen Gymnasium
- Ein Aufenthalt von mindestens 10 Monaten in einem Land mit der Amtssprache Englisch (mit offizieller Bescheinigung)
Ansprechpartnerin
Christina Wanke
Studienberaterin
Tel:
+49 3831 45 6513
Raum:
117, Haus 1