Bewerbungsunterlagen

Für die Zulassung an der Hochschule Stralsund müssen folgende Unterlagen vorliegen:
 

  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des Schulabschluss-Zeugnisses mit Fächern und Noten
  • ggf. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsprüfung im Heimatland (z.B. für Bewerber aus den Staaten Iran, Türkei und Korea)
  • Motivationsschreiben (für den Masterstudiengang Renewable Energy and E-Mobility bei einer Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses von 1,9 bis 2,3 und bei den Masterstudiengängen Elektrotechnik und Medizintechnische Systeme ab 2,7)
  • ggf. beglaubigte Kopie des Leistungsnachweises oder Hochschulabschlusses mit Fächern und Noten (wenn der Bewerber schon einmal studiert hat, unabhängig davon, wie viele Semester)
  • relevante Modulbeschreibungen aus dem Bachelor zum Nachweis studiengangsspezifischer Voraussetzungen (z.B. für Gesundheitsökonomie, International Innovation Management, Renewable Energy and E-Mobility und Simulation and System Design). Bitte senden Sie nicht den gesamten Modulkatalog!
  • beglaubigte Kopie einer der genannten Deutsch- bzw. Englisch-Prüfungen
  • Kopie des Reisepasses (Seite des Passes, auf der sich Name und Passbild befindet)

Achtung! Es ist nicht mehr notwendig, Dokumente per Post zu uni-assist zu schicken. Amtlich beglaubigte Kopien müssen im Falle einer Zulassung zur persönlichen Einschreibung vorzulegen.

Ansprechpartnerin

Christina Wanke

Studienberaterin

Tel:

+49 3831 45 6513

Raum:

117, Haus 1

Alle geforderten Zertifikate müssen in Original-Sprache sowie in deutscher Sprache bzw. englischer Sprache (von einem lizensierten Übersetzer) eingereicht werden.

Weiterhin müssen alle Zertifikate und deren Übersetzungen offiziell beglaubigt sein.
Die Hochschule Stralsund erkennt offizielle Beglaubigungen von folgenden Einrichtungen an:

  • Deutsche Botschaft (alle Zertifikate)
  • Deutsches Konsulat (alle Zertifikate)
  • Goethe Institute (alle Zertifikate)
  • Schulen, an denen der Bewerber die Schulausbildung absolvierte
    (für Zertifikate, welche an der Schule ausgestellt wurden)
  • Universitäten, an denen der Bewerber studierte
    (für Zertifikate, welche von der Universität ausgestellt wurden)
  • Amtliche Beglaubigungen von befugten Behörden und Notaren des jeweiligen Landes

Offizielle Beglaubigungen enthalten folgende Elemente:

  • eine Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt 
  • die Unterschrift der Person, die das Zertifikat beglaubigt
  • einen Stempel (Siegel) der Einrichtung, an welcher die Beglaubigung ausgestellt wurde (Bitte beachten Sie, dass ein Stempel ein Emblem enthält! Stempel ohne Emblem sind nicht ausreichend.)

In Deutschland können alle Notare und öffentlichen Einrichtungen, die ein Siegel haben, Kopien von Originalunterlagen beglaubigen.