Fakultät für Wirtschaft
Die Information über Prüfungsangebote stellt generell eine Serviceleistung des Prüfungsausschusses zu Beginn des Semesters dar.
Bitte beachten Sie, dass alle Prüfungsangebote für das Wintersemester 2024-2025 bis 25.10.2024 veröffentlicht werden und unter: https://www.hochschule-stralsund.de/ws/studienorganisation/ einsehbar sind.
- Angewandte Data Science und Künstliche Intelligenz (DSKI) - Master
- Betriebswirtschaftslehre (BWL) - Bachelor
- Gesundheitsökonomie (GOEK) - Master
- International Innovation Management (INNO) - Master
- International Management Studies in the Baltic Sea Region (BMS) - Bachelor
- Management von KMU - Master
- Leisure and Tourism Management (LTM) - Bachelor
- Tourism Development Strategies (TDS) - Master
- Unternehmenssteuerrecht (MUST) - Master - Diese Information werden direkt durch die Verantwortlichen des Studienganges kommuniziert.
- Wirtschaftsinformatik (WINF) - Bachelor
- Wirtschaftsinformatik (WINF) - Master
Antragstellung und Prüfung folgen einer systematischen Vorgehensweise.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die einzelnen Schritte des Verfahrens vor, wobei ersichtlich ist, welche Pflichten Sie als Antragsteller berücksichtigen müssen:
- Erstellung und Begründung des Antrages durch den Antragsteller
- Fristgerechte Einreichung der Anträge inklusive evtl. Nachweise und Unterlagen durch den Antragsteller an das Studienbüro
- Dokumentation des Antrages durch das Studienbüro und Weiterleitung an den Prüfungsausschuss
- Prüfung durch den Prüfungsausschuss, evtl. Forderung nach weiteren Unterlagen
- Entscheidung des Prüfungsausschusses
- Information des Prüfungsausschusses und Rückgabe aller Dokumente an das Studienbüro
- Dokumentation des Ergebnisses im Studienbüro
- Ergebnismitteilung an den Antragsteller durch das Studienbüro
Bitte verwenden Sie (so vorhanden) ausschließlich Musterformulare.
Hier finden Sie eine Auswahl an häufig gestellten Fragen:
Sie müssen sich zu allen Modulprüfungen eines Semesters anmelden.
Im Wintersemester (WiSe) 2024-2025 ist dies im Zeitraum vom 28.10. - 10.11.2024 kostenfrei und online möglich.
Bitte melden Sie sich für ALLE Prüfungen an, an denen Sie teilnehmen (auch, wenn diese bereits während des Semesters stattfinden).
Die Rücknahme von angemeldeten Prüfungen ist online bis spätestens einen Tag vor der Prüfung möglich. Details entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit den jeweiligen Prüfungslisten.
Sie haben innerhalb einer vorgegebenen Frist den Anspruch, bei den Professor*innen/Dozent*innen Einsicht in Ihre Prüfungsleistungen zu nehmen.
Für Ihre Prüfungen aus dem Sommersemester 2024 ist eine Einsichtnahme in Klausuren, Haus-/Projektarbeiten oder sonstigen Prüfungsleistungen in der Zeit vom 16.09. - 18.10.2024 an der Hochschule Stralsund möglich.
Stellen Sie sicher, mit den verantwortlichen Dozent*innen vorab einen Termin für die Einsichtnahme abzustimmen.
Sollten Sie einen letzten Prüfungsversuch aufgrund von Krankheit nicht antreten können, ist der Nachweis durch einen Amtsarzt erforderlich. Dies ist ebenso bei Krankheit in der Phase der Abschlussarbeit notwendig.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern-Rügen:
Fachdienst Gesundheit
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Ja, in begründeten Ausnahmefällen wird die Abgabefrist um vier Wochen verlängert. Dies trifft jedoch nur zu, wenn Gründe vorliegen, die bei der Anmeldung der Abschlussarbeit weder bekannt noch vorhersehbar waren.
Beispiele, die keine hinreichende Gründe für eine Fristverlängerung darstellen, sind z.B.
- sehr geringe Rücklaufquote bei Fragebögen (diese Möglichkeit muss bereits im Vorfeld in Betracht gezogen werden.)
- zu enge Zeitplanung der Studierenden.
Hingegen sind positive Beispiele für eine Fristverlängerung u.a.:
- Ausfall eines bestimmten Systems, welches für eine Programmieraufgabe jedoch zwingend notwendig ist
- Schicksalsschläge/ eigene Krankheit (mit Beleg)
- Ausfall eines Kooperationspartners.
Der formlose Antrag muss durch den Studierenden erstellt und begründet werden. Zusätzlich ist die Unterschrift des Erstbetreuers, der mit dieser Unterschrift seine Zustimmung signalisiert, zwingend erforderlich.
Nein, das sogenannte „Einfrieren von Noten“ ist grundsätzlich nicht erlaubt. Sie haben keinen Anspruch auf eine derartige Vorgehensweise und es entbehrt jeder Grundlage in Rechtsmitteln. D.h., Sie müssen sich für diese Prüfung nicht nur im darauffolgenden Semester ordnungsgemäß anmelden, sondern diese Prüfung auch erstellen bzw. schreiben.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen von Prüfungsordnungen eingehalten werden. Er arbeitet eng mit dem Dezernat für Studien- und Prüfungsangelegenheiten sowie dem Justiziariat zusammen.
Da der Ausschuss Anregungen zu Änderungen von Studien- und Fachprüfungsordnungen bzw. Studienplänen gibt, trägt er dafür Sorge, dass die Studierbarkeit von Studiengängen gewährleistet wird.
Alle prüfungsrelevanten Anträge sind über das jeweilige Studienbüro an den Prüfungsausschuss zu richten und werden dort entschieden.
Vorsitzender
Prof. Dr. iur.
Christian Piroutek
Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fakultät für Wirtschaft, Professor für Wirtschaftsprivatrecht
Tel:
+49 3831 45 6691
Raum:
220, Haus 21
Stellvertreter
Prof. Dr.-Ing.
Jasminko Novak
Vice-Director of the IACS - Institute for Applied Computer Science, Head of CC Human-centered Intelligent Systems & Sustainability, Mitglied Forschungskommission der Hochschule, Leitung Lehreinheit Wirtschaftsinformatik
Tel:
+49 3831 45 6608
Raum:
325, Haus 21
Prof. Dr.
Volker Rundshagen
Mitglied des Prüfungsausschusses, Auslandsbeauftragter
Tel:
+49 3831 45 6527
Raum:
130, Haus 1
Prof. Dr. oec.
Marcus Scheibel
Prodekan, Studiengangsleiter BMS und INNO
Tel:
+49 3831 45 6932
Raum:
306, Haus 21
Prof. Dr. rer. pol.
Beate Sieven
Tel:
+49 3831 45 6787
Raum:
206, Haus 21
Akademische Mitarbeiterin
Steffi Schnierer
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Mitglied des Prüfungsausschusses der Fakultät für Wirtschaft
Tel:
+49 3831 45 7070
Raum:
139, Haus 1
Studentisches Mitglied
Greta Siegmund
Greta.Siegmund@hochschule-stralsund.de