Fakultät für Wirtschaft

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen von Prüfungsordnungen eingehalten werden. Er arbeitet eng mit dem Dezernat für Studien- und Prüfungsangelegenheiten sowie dem Justiziariat zusammen.

Da der Ausschuss Anregungen zu Änderungen von Studien- und Fachprüfungsordnungen bzw. Studienplänen gibt, trägt er dafür Sorge, dass die Studierbarkeit von Studiengängen gewährleistet wird.

Alle prüfungsrelevanten Anträge sind über das jeweilige Studienbüro an den Prüfungsausschuss zu richten und werden dort entschieden.  

Vorsitzender

Prof. Dr. oec.
Marcus Scheibel

Prodekan, Studiengangsleiter BMS und INNO

Tel:

+49 3831 45 6932

Raum:

306, Haus 21

Weitere Mitglieder

Stellvertreter

Prof. Dr. rer. oec. Ulrich Niehus
Prof. Dr. rer. oec. Ulrich Niehus
Prof. Dr. rer. oec. Ulrich Niehus

Prof. Dr. rer. oec.
Ulrich Niehus

Studiengangsleiter MUST (HOST)

Tel:

+49 3831 45 6927

Raum:

204, Haus 21

Prof. Dr.-Ing.
Jasminko Novak

Vice-Director of the IACS - Institute for Applied Computer Science, Head of CC Human-centered Intelligent Systems & Sustainability, Mitglied Forschungskommission der Hochschule, Leitung Lehreinheit Wirtschaftsinformatik

Tel:

+49 3831 45 6608

Raum:

325, Haus 21

Prof. Dr.
Volker Rundshagen

Mitglied des Prüfungsausschusses, Auslandsbeauftragter

Tel:

+49 3831 45 6527

Raum:

130, Haus 1

Akademische Mitarbeiterin

Steffi Schnierer

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Mitglied des Prüfungsausschusses der Fakultät für Wirtschaft

Tel:

+49 3831 45 7070

Raum:

139, Haus 1

Studentisches Mitglied

Tanja Titel

Formulare und Antragstellung

Antragstellung und Prüfung folgen einer systematischen Vorgehensweise.


Nachfolgend stellen wir Ihnen die einzelnen Schritte des Verfahrens vor, wobei ersichtlich ist, welche Pflichten Sie als Antragsteller berücksichtigen müssen:

  1. Erstellung und Begründung des Antrages durch den Antragsteller
  2. Fristgerechte Einreichung der Anträge inklusive evtl. Nachweise und Unterlagen durch den Antragsteller an das Studienbüro
  3. Dokumentation des Antrages durch das Studienbüro und Weiterleitung an den Prüfungsausschuss
  4. Prüfung durch den Prüfungsausschuss, evtl. Forderung nach weiteren Unterlagen
  5. Entscheidung des Prüfungsausschusses
  6. Information des Prüfungsausschusses und Rückgabe aller Dokumente an das Studienbüro
  7. Dokumentation des Ergebnisses im Studienbüro
  8. Ergebnismitteilung an den Antragsteller durch das Studienbüro

Bitte verwenden Sie (so vorhanden) ausschließlich Musterformulare.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Auswahl an häufig gestellten Fragen:

Prüfungen an- und abmelden

Sie müssen sich zu allen Modulprüfungen eines Semesters anmelden.
Im Wintersemester (WiSe) 2020-2021 ist dies im Zeitraum vom 16.11. – 29.11.2020 kostenfrei sowie vom 30.11. - 06.12.2020 mit Gebühr möglich. 
Bitte melden Sie sich für ALLE Prüfungen an, an denen Sie teilnehmen (auch, wenn diese bereits während des Semesters stattfinden).
 
Die Rücknahme von angemeldeten Prüfungen ist online bis spätestens einen Tag vor der Prüfung möglich. Details entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit den jeweiligen Prüfungslisten.

Recht auf Einsichtnahme in Prüfungsleistungen?

Sie haben innerhalb einer vorgegebenen Frist den Anspruch, bei den Professor*innen/Dozent*innen Einsicht in Ihre Prüfungsleistungen zu nehmen.
Für Ihre Prüfungen aus dem Sommersemester 2020 ist eine Einsichtnahme in Klausuren, Haus-/Projektarbeiten oder sonstigen Prüfungsleistungen in der Zeit vom 19.10. – 20.11.2020 an der Hochschule Stralsund möglich.

Stellen Sie sicher, mit dem verantwortlichen Dozenten vorab einen Termin für die Einsichtnahme abzustimmen.

Wann ist ein Beleg durch einen Amtsarzt notwendig?

Sollten Sie einen letzten Prüfungsversuch aufgrund von Krankheit nicht antreten können, ist der Nachweis durch einen Amtsarzt erforderlich. Dies ist ebenso bei Krankheit in der Phase der Abschlussarbeit notwendig. 
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern-Rügen:

Fachdienst Gesundheit
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

 

Dürfen Fristen für Abschlussarbeiten (Bachelor/Master-Thesis) verlängert werden?

Ja, in begründeten Ausnahmefällen wird die Abgabefrist um vier Wochen verlängert. Dies trifft jedoch nur zu, wenn Gründe vorliegen, die bei der Anmeldung der Abschlussarbeit weder bekannt noch vorhersehbar waren.

Beispiele, die keine hinreichende Gründe für eine Fristverlängerung darstellen, sind z.B. 

  • sehr geringe Rücklaufquote bei Fragebögen (diese Möglichkeit muss bereits im Vorfeld in Betracht gezogen werden.)
  • zu enge Zeitplanung der Studierenden.

Hingegen sind positive Beispiele für eine Fristverlängerung u.a.:

  • Ausfall eines bestimmten Systems, welches für eine Programmieraufgabe jedoch zwingend notwendig ist
  • Schicksalsschläge/eigene Krankheit (mit Beleg)
  • Ausfall eines Kooperationspartners.

Der formlose Antrag muss durch den Studierenden erstellt und begründet werden. Zusätzlich ist die Unterschrift des Erstbetreuers, der mit dieser Unterschrift seine Zustimmung signalisiert, zwingend erforderlich.

Ich habe vergessen, mich für eine Prüfung anzumelden, schreibe die Prüfungsleistung aber trotzdem. Habe ich Anspruch darauf, dass ich die Note dieser Prüfungsleistung automatisch im nächsten Semester erhalte?

Nein, das sogenannte „Einfrieren von Noten“ ist grundsätzlich nicht erlaubt. Sie haben keinen Anspruch auf eine derartige Vorgehensweise und es entbehrt jeder Grundlage in Rechtsmitteln. D.h., Sie müssen sich für diese Prüfung nicht nur im darauffolgenden Semester ordnungsgemäß anmelden, sondern diese Prüfung auch erstellen bzw. schreiben.