Anerkennung von ECTS-Credits
ECTS ist das Europäische Credit-Anerkennungssystem. Es wurde von der Europäischen Union entwickelt, um eine gemeinsame Vorgehensweise zu ermöglichen, die die akademische Anerkennung von Studienleistungen im Ausland garantiert.
Die Regeln des ECTS bezüglich der Information der angebotenen Fächer, der Vereinbarung (zwischen der Heimat- und Gasthochschule) sowie der Vergabe der Kreditpunkte (kurz: Credits), die die Arbeitsbelastung des Studierenden widerspiegeln, wurden so festgelegt, dass gegenseitiges Glauben und Vertrauen gestärkt werden.
ECTS-Credits sind ein Wert, der den Modulen oder Seminaren zuerkannt wird und die Arbeitsbelastung des Studierenden beschreibt, der notwendig ist, um diese Module abzuschließen. Sie widerspiegeln den Arbeitsaufwand, den jedes Studienfach erfordert im Vergleich zur gesamten Arbeit, die erforderlich ist, um ein vollständiges Studienjahr an der jeweiligen Institution abzuschließen, einschließlich Vorlesungen, Seminare, Selbststudium – in der Bibliothek und zu Hause – sowie Prüfungen und andere Bewertungen. Diese Credits stellen eher ein relatives als ein absolutes Maß für die Arbeitsbelastung des Studierenden dar.
Somit entsprechen 60 Credits der Arbeitsbelastung für ein Studienjahr und 30 Credits werden i.d.R. für ein Semester vergeben und 20 Credits für ein Trimester. Credits werden nur vergeben, wenn das Fach abgeschlossen und die erforderlichen Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden.
Verfahren zur Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland
Vor dem Aufenthalt:
- Vor dem Aufeenthalt an einer Hochschule im Ausland muss das Formular Anerkennung von Prüfungsleistungen ausgefüllt werden. Hier werden die Fächer der Hochschule Stralsund und der Gasthochschule gegenübergestellt.
- Dies wird daraufhin mit dem zuständigen Professor / Dozenten besprochen. Hierzu sollte die Anzahl der Credits beachtet und die Inhalte der Lehrveranstaltung (Modulbeschreibung) vorgelegt werden.
- Der Professor bestätigt mit seiner Unterschrift die fachliche Anerkennung, so dass Studierende vor Antritt des Auslandsaufenthaltes Sicherheit für die spätere Anerkennung haben.
- Erasmus-Studierende können daraufhin das ausfüllen und durch den zuständigen ECTS-Koordinator unterschreiben lassen.
Nach dem Aufenthalt:
- Nach dem Auslandssemester bzw -jahr muss das vor dem Aufenthalt ausgefüllte Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen zusammen mit dem englischen oder deutschen Notennachweis der ausländischen Hochschule zur Notenanerkennung im International Office eingereicht.
- Die Anerkennung der Noten erfolgt gemäß der gültigen Notenumrechnung an der Hochschule Stralsund und nach den Grundsätzen und Empfehlungen zur Umrechnung von Noten im Rahmen von temporärer Auslandsaufenthalte .
ECTS-Koordinatoren der Hochschule Stralsund
Fakultät Elektrotechnik und Informatik - Prof. Dr.-Ing. Birgit Steffenhagen
Fakultät Maschinenbau - Prof. Dr.-Ing. Olaf Lotter
Fakultät Wirtschaft - Prof. Dr. phil. Werner Gronau
ECTS Koordinator der Hochschule - Prof. Dr. Michael Koch